Aufgaben eines Landrates bzw. Landrätin

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Der Leiter oder die Leiterin des Kreises ist der Landrat oder die Landrätin. Er vertritt den Kreis nach außen. Meistens leitet er auch die Kreisverwaltung. Er wird vom Kreistag, dem Parlament eines Landkreises, für vier bis sechs Jahre gewählt (in Bayern auch direkt von den Einwohnern eines Landkreises). In manchen Bundesländern gibt es neben dem Landrat einen Oberkreisdirektor. Dieser ist dann für die Leitung der Verwaltung des Kreises zuständig.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2025.